5. Ausschluss von Teilnehmern
Die Horsemanshipschule oder die verantwortlichen Kursleiter können jederzeit Teilnehmer von Kursen ausschließen. Dafür kann es folgende Gründe geben:
• grob fahrlässiges Verhalten bei der Führung von Pferden, insbesondere Gefährdung von Pferden und Menschen
• Nichtbefolgung von Anweisungen des verantwortlichen Personals zur Vermeidung von Gefährdungen von Pferden und Menschen
• unpassendes Verhalten gegenüber Personal und anderen Kursteilnehmern (z.B. verbale oder körperliche Gewalt, Diebstahl, Störung des Betriebsfriedens, u.a.)
• unpassender Konsum von Alkohol oder anderer bewustseinsverändernder Substanzen
• würdeloses Verhalten gegenüber den anvertrauten Pferden
• unverhältnisvolles Antreiben der Pferde zu schnellen Gangarten
• Reiten auf ungeeignetem Gelände, z.B. Geröll, Steigungen
• mutwillige Zerstörung von Einrichtungen
Der Ausschluss von den Kursen bedingt eine fristlose Kündigung des Vertrages mit der Horsemanshipschule. Ein Anspruch auf Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Jedem Kursteilnehmer müssen diese Konsequenzen bewusst sein. Weitergehende Schadensersatzforderungen, z.B. bei verletzten Pferden oder sonstigen Personal- und Materialschäden bleiben davon unberührt und können nicht gegeneinander aufgerechnet werden.
Mit Abschluss des Vertrages erklärt der Teilnehmer ausdrücklich die Annahme der Ausschlussbedingungen.
6. Haftung
6.1. Allgemein
Die Horsemanshipschule und die Veranstalter lehnen jegliche Haftung für Schäden an Teilnehmern, Dritten, Pferden ab. Die Unfall – sowie Haftpflichtversicherung (mit Einbezug der Nutzung von Fremdpferden) ist Sache der Kursteilnehmer.
6.2. Sachschäden
Die Horsemanshipschule und die Veranstalter übernehmen keine Haftung bei Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen, Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Foto- und Videoausrüstungen usw. (diese Regelung gilt auch für Diebstähle aus dem Auto) sowie bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Checks, Kreditkarten und dergleichen auf dem Gelände des Veranstaltungsortes.